Erklärung zur
Barrierefreiheit
Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen. Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie –Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen. Dabei verstehen wir die Barrierefreiheit dieser Website immer als Prozess und nie als Status Quo.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (23.07.2024)
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:
1.1.1 Nicht-Text-Inhalte
1.3.1 Informationen und Beziehungen
1.3.2 Aussagekräftige Reihenfolge
1.3.3 Sensorische Merkmale
3.1.1. Barrierefreie PDF- und Word-Dokumente
Schriftgröße
Die dargestellte Schriftgröße können Sie im Browser beliebig anpassen. Dazu klicken Sie im Internet Explorer auf „Ansicht“; im Unterpunkt „Zoom“ können Sie diesen „vergrößern“ oder „verkleinern“. Wenn Sie Firefox benutzen, können Sie die Schriftgröße über das Menü „Ansicht“ ändern; hier wählen Sie im Unterpunkt „Zoom“ „Vergrößern“ oder „Verkleinern“. In Chrome lässt sich das Menü zur Ansicht durch Anklicken des Schraubenschlüssels am oberen rechten Ende öffnen. Die Einstellung für Zoom ist dann direkt ersichtlich und kann schrittweise verändert werden. Bei allen genannten Browsern können Sie auch „STRG“ und „+“ oder „-“ zum schrittweisen Ein- bzw. Auszoomen drücken.
Download von Dateien
Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen entsprechenden PDF-Reader, z.B. Adobe Reader (http://get.adobe.com/de/reader) oder Foxit Reader (https://www.foxitsoftware.com/de/pdf-reader/).
Die bereitgestellten Inhalte sind soweit möglich als barrierefreie Dokumente aufbereitet. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die unten hinterlegte Kontaktmöglichkeit an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Suchfunktion
Auf jeder Seite haben Sie seitlich in der feststehenden Stickybox die Möglichkeit, nach Begriffen zu suchen. Klicken Sie dafür auf das Lupe-Symbol und geben Sie den Suchbegriff in die Suchmaske ein.
Auch können Sie mit ihrem Browser, nach einzelnen Begriffen auf der jeweiligen Webseite suchen, wenn Sie die Tasten "Strg" und "F" gleichzeitig drücken.
Kontakt
Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben oder auf Barrieren stoßen, die Sie uns melden möchten, wenden Sie sich bitte an:
Beispielfirma
Musterweg 10
90210 Musterstadt
Telefon: +49 (0) 123 44 55 66
E-Mail: info@beispielfirma.de
Durchsetzungsverfahren
Das Durchsetzungsverfahren ist in Baden-Württemberg durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie das zur Verfügung stehende Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG gewährleistet.
Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender E-Mail-Adresse: